Begutachtungen

Wenn Sie für Ihre Pflege keinen Pflegedienst beauftragt haben, sondern Pflegegeld beziehen und Ihre Pflege – z.B. durch Angehörige – selbst sicherstellen, schreibt das Pflegeversicherungsgesetz in regelmäßigen Abständen solche Pflegeberatungen vor.

Pflegegrad 2+3 halbjährlich
Pflegegrad 4+5 vierteljährlich

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen

Verhinderungspflege
Beratungen